Menschen brauchen Rituale. Bei einem Todesfall kann die Bestattung ein wichtiger Bestandteil der Trauerbewältigung sein. Die Form der Bestattung richtet sich in erster Linie nach dem Willen des Verstorbenen. Liegt keine Willenserklärung vor, so entscheidet nach dem Gesetz der Ehegatte bzw. der nächste Angehörige über die Art der Bestattung. Lebenspartner (ohne amtliche Eheschließung) haben gesetzlich keinerlei Entscheidungsrecht. Die beiden häufigsten Bestattungsarten sind die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Neben diesen beiden bekannten Bestattungsarten gibt es noch die Seebestattung, Naturbestattung, und noch viele weitere besondere Beisetzungsarten. Sprechen Sie uns dazu einfach an. Wir beraten Sie dahingehend gerne.
Es ist kein alltägliches Ereignis einen nahestehenden Menschen zu verlieren. Sich um die Beisetzung zu kümmern und all die Dinge, die dazu gehören, verlangen Aufmerksamkeit und Zeit. Gerade in Zeiten der Trauer fällt es einem nicht leicht aufmerksam zu sein und Zeit aufzubringen für Dinge, mit denen man vielleicht vorher noch nie zu tun hatte. In diesem Fall ist es wichtig einen Partner zu haben, dem man vertrauen kann und der Rat, Erfahrung und Unterstützung bietet. Das Bestattungshaus Blüthgen ist seit Jahrzehnten im Werratal und Umgebung tätig. Als Familienbetrieb haben wir bereits bei zahlreichen Trauerfällen den Angehörigen zur Seite gestanden, – vom ersten Gespräch bis hin zur letzten Danksagung und darüber hinaus. Auch nach der Beisetzung bieten wir Ihnen unsere Hilfe und Begleitung an. Unserer Kompetenz können Sie vertrauen. Wir für Sie, vor Ort. Wir für Sie, im Trauerfall.
Warum vorsorgen? Eine Bestattung ist mit umfangreichen Aufgaben und Kosten verbunden. Wir zeigen Ihnen im persönlichen Gespräch Möglichkeiten auf, wie Sie ganz sachlich auch beim Thema Tod Kosten vergleichen können. Dies ist keineswegs pietätlos, sondern eine nicht zu unterschätzende oft notwendige Herangehensweise an die Bewältigung der Bestattung. Wir empfehlen Ihnen, die Bestattung schon zu Lebzeiten vertraglich bis ins Detail zu regeln. Entscheiden Sie selbst über die Art und den Umfang ihrer Bestattung. Es besteht die Möglichkeit, eine Sterbegeldversicherung oder eine Bestattungskostenversicherung abzuschließen, sie dient der Abdeckung der Bestattungskosten. Eine weitere Möglichkeit ist die Einrichtung eines Treuhandkontos oder die Finanzierung durch Preisgarantie. Hierzu dient der Vorsorgevertrag, in dem u.a. die Bestattungsart, der Bestattungsort und auch die Grabwahl festgelegt werden sollten. Durch den Bestattungsvorsorgevertrag (Regelung der dereinstigen Bestattung zu Lebzeiten) bestimmen Sie eigenverantwortlich Art und Umfang des eigenen letzten Weges und nehmen somit Ihren Angehörigen seelische und finanzielle Nöte. Gerne informieren wir Sie unverbindlich und unentgeltlich über den Vorsorgevertrag, den Sie bei uns abschließen können. Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns Tel. 0171/3623514
> Weiterführende Informationen
Im Trauerfall unterstützen wir Sie mit unserer Rundum-Betreuung: Der Verlust eines geliebten Angehörigen stellt eine große emotionale Belastung dar. Darum bieten wir, vom Bestattungshaus Blüthgen in Heringen, Halt und Unterstützung bei allen Vorbereitungen für einen würdevollen Abschied.
Besprechung & Organisation der Bestattung
Trauerfeier mit Trauerdekoration, Aufbahrung
Hygienische & kosmetische Versorgung sowie Einkleiden des Verstorbenen
Absprachen mit Friedhofsverwaltung & Pfarramt
Erledigung der Formalitäten (Standesamt, Krankenkasse, Versicherungen etc.)
Blumenbestellung
Gestaltung & Druck von Trauerdrucksachen sowie Zeitungsanzeigen
musikalische Ausgestaltung & Trauerrede
Überführungen im In- & Ausland
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus kümmern sich Ärzte und Pfleger um die Einleitung der notwendigen Schritte. Im Todesfall zu Hause sind Angehörige auf sich allein gestellt. Dann sollten Sie unverzüglich einen Arzt verständigen, der die Todesbescheinigung ausstellt. Kontaktieren Sie uns unter 0171/3623514 direkt im Anschluss.
Für die weitere Vorbereitung der Bestattung halten Sie bitte, wenn vorhanden, folgende Dokumente bereit:
Je nach Stand:
Ledige: Geburtsurkunde
Verheiratete: Heiratsurkunde
Geschiedene: Heiratsurkunde mit Scheidungseintrag/Scheidungsurteil
Alle nötigen Formalitäten in Bezug auf die Bestattung übernehmen wir für Sie.